Allgemeine Geschäftsbedingungen

 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (nachstehend „AGB“) sind ein Bestandteil sämtlicher durch die offene Gesellschaft Bartex Tadeusz Bartkowiak GmbH (nachstehend BARTEX) eingereichten Angebote und geschlossenen Verträge und sämtlicher Anhänge zu bereits unterzeichneten und bestehenden Verträgen.
    2. Die im weiteren dieser AGB verwendeten Bestimmungen bedeuten:

-der Verkäufer – die BARTEX Tadeusz Bartkowiak GmbH mit Sitz in Komorniki (PLZ: 62-052) in der Poznańska-Straße 66;

-der Käufer – ein Rechtssubjekt, das die Gegenpartei eines mit der BARTEX Tadeusz Bartkowiak GmbH geschlossenen Kaufvertrages ist;

-die Parteien – der Verkäufer und der Käufer;

-die AGB – die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der durch die BARTEX Tadeusz Bartkowiak GmbH vorgenommenen Verkäufe und Garantien;

-die Ware – Handelswaren, verkauft durch die BARTEX Tadeusz Bartkowiak GmbH im Rahmen eines Kaufvertrages;

-Angebot – ein schriftlich ausgedrücktes Angebot des Verkäufers, dem Käufer per E-Mail bzw. per Post übermittelt, das zumindest die Nettoeinzelpreise der Waren, die Menge der angebotenen Waren und den Ausführungs-/Liefertermin, die Zahlungsbedingungen und die Gültigkeit des Angebots enthält;

-Bestellung – eine Erklärung, dass der Käufer das Angebot des Verkäufers annehmen will, die dem Verkäufer in schriftlicher Form wirksam übermittelt wurde und deren Empfang der Verkäufer bestätigt hat.

    1. Die Einreichung einer Bestellung bzw. der Kauf einer Ware vom Verkäufer ist mit der Akzeptanz dieser AGB ohne Vorbehalte gleichbedeutend und stellt die Bestätigung dar, sich mit ihrem Inhalt vertraut gemacht zu haben.

II. VERKAUFSBEDINGUNGEN

    1. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt durch Einreichung einer Bestellung durch den Kunden in einer Weise, die es ermöglicht, die Bestellung zu lesen und ihre Annahme zu bestätigen.
    2. Die Ausführung der Bestellungen durch BARTEX erfolgt erst, nachdem dem Käufer eine schriftliche „Bestätigung der Bestellung” mit Angaben zur Menge und Art der Ware und zum Nettopreis an den Käufer übersandt worden ist.
    3. Spätere Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages bedürfen der Schriftform für deren Wirksamkeit.
    4. BARTEX behält sich sämtliche gewerblichen Eigentumsrechte an der Dokumentation und an technischen Lösungen, technischen Zeichnungen, Entwürfen und ähnlichen Unterlagen, die durch BARTEX erstellt wurden, vor. Insbesondere dürfen diese nicht ohne schriftliche Zustimmung von BARTEX Dritten zugänglich gemacht werden.
    5. Mit der Beauftragung von BARTEX mit der Herstellung der Ware nach den vom Käufer vorgelegten Zeichnungen, Schablonen, Ausführungsmustern usw. gewährt der Käufer, dass die von ihm vorgelegten Unterlagen keine Eigentumsrechte von Dritten verletzen.

III. VERTRAGSLÖSUNG

    1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, beim Verzug des Käufers bei der Bezahlung mindestens einer Rechnung bzw. ihres Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Der Verkäufer darf vom Vertrag zurücktreten, falls er von einer Verschlechterung der finanziell-ökonomischen Lage des Käufers bzw. vom Verlust der Liquididät des Käufers Kenntnis nimmt.

IV. EIGENTUMSRECHT

    1. Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer das Eigentumsrecht an der verkauften Ware erst zu übertragen, nachdem der Verkäufer die Bezahlung des gesamten Preises erhalten hat.
    2. Das Risiko eines Verlustes der Ware bzw. ihrer Beschädigung übergeht zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Käufer, und falls die Ware einem Beförderer anvertraut wird – zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Beförderer, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

V. PREIS

    1. Die durch den Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise und sie werden nach den am Tag der Rechnungsausstellung geltenden Steuersätzen um die Mehrwertsteuer erhöht.
    2. Sollte der Preis der Ware im Angebot in einer Fremdwährung bestimmt werden, so wird die zu zahlende Forderung nach dem durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank vom Vortag der Rechnungsausstellung berechnet.
    3. Der Preis für die verkaufte Ware wird jedesmal im Formular „Bestätigung einer Bestellung“ bzw. im Kaufvertrag bestimmt.
    4. Der Käufer verpflichtet sich, den Preis binnen der in der „Bestätigung einer Bestellung” bzw. in der durch den Verkäufer ausgestellten Rechnung benannten Frist zu bezahlen. Als Tag der Zahlungstätigung gilt der Tag, an dem die Zahlung auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
    5. Der Käufer hat kein Recht, seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer von den Forderungen des Verkäufers, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, abzuziehen.
    6. Der Verkäufer gewährt eine gute Qualität und ordnungsgemäße Funktion der Ware.
    7. Sämtliche Komponenten der verkauften Ware sind fabrikneu, nicht gebraucht und funktionstüchtig.
    8. Des Weiteren erklärt der Verkäufer, dass er sich als Hersteller der Ware die Möglichkeit von Änderungen der technischen Parameter der einzelnen Bestandteile der Ware vorbehält, welche bei der Ausführung der Bestellung vorkommen können und sich aus dem technologischen Fortschritt bzw. aus Innovationen am Produktionsprozess ergeben, wobei diese Änderungen die Schlüsselfunktionen und technische Eigenschaften der Ware nicht verschlechtern dürfen.

VI. ABNAHME DER WARE UND DEREN EIGENSCHAFTEN

    1. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware zum Zeitpunkt ihrer Abnahme in Hinsicht auf die Menge, Qualität, Übereinstimmung mit der im Vertrag bestimmten technischen Spezifikation und etwaige sichtbare Mängel äußerst sorgfältig zu untersuchen.
    2. Die Parteien vereinbaren, dass die Kosten der Beladung der zum Transport vom Verkäufer getragen werden und die Kosten der Entladung den Käufer, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

VII. GARANTIEBEDINGUNGEN

    1. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab Verkaufstag.
    2. Im Rahmen der Garantie verpflichtet sich der Verkäufer, die Sachmängel an der Ware, die binnen der Garantiefrist offen gelegt werden, kostenlos zu reparieren, indem er die Ware kostenlos repariert, Teile ersetzt bzw. die Ware gegen eine neue, mangelfreie austauscht.
    3. Eine Reklamation im Rahmen der Garantie wird durch den Käufer binnen 7 Tagen ab Entstehen des Mangels in schriftlicher Form mit Rückschein direkt beim Verkäufer angemeldet. Die Anmeldung muss beinhalten: Nummer der Verkaufsrechnung, Beschreibung des Fehlers, Nummer der Ware, die auf dem Gehäuse eingraviert ist, und bildliche Aufnahmen.
    4. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhafte Ware an den Sitz des Verkäufers zu liefern. Die Kosten der Demontage, Montage und des Transports der Ware trägt der Käufer.
    5. Die gelieferte Ware muss komplett sein.
    6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu reparieren, und wenn sich dies als unmöglich bzw. übermäßig schwierig erweist, die mangelhafte Ware binnen einer durch die Parteien vereinbarten Frist von maximal 10 Tagen gegen eine mangelfreie Ware auszutauschen.
    7. Die Kosten der Sendung der reklamierten Ware an den Käufer, falls die Reklamation anerkannt wurde, werden durch den Verkäufer getragen.
    8. Die Garantie wird um die Reparaturzeit verlängert, gerechnet vom Tag der Zulieferung Ware dem Verkäufer bis zur Durchführung der Reparatur.
    9. Die Haftung des Verkäufers aufgrund der Garantie wird in folgenden Fällen ausgeschlossen:

-mechanische Beschädigungen der Ware, die nach ihrer Übergabe an den Käufer entstanden sind;

-nicht ordnungsgemäßer Betrieb, Wartung und Aufbewahrung der Ware;

-Vornahme von Reparaturen durch nicht befugte Personen bzw. ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers zu deren Durchführung;

-Vornahme von Konstruktionsänderungen durch den Käufer ohne Vereinbarung mit dem Verkäufer.

    1. Sollte der Verkäufer die durch den Käufer benannten Mängel nicht beseitigt bzw. die mangelhafte Ware nicht binnen der durch die Parteien vereinbarten Frist gegen eine mangelfreie Ware ausgetauscht haben, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Die Haftung des Verkäufers aufgrund von Gewährleistungen wegen Mängeln an der Ware wird in den vorstehend in Abs. 9 dieser Nummer benannten Fällen ausgeschlossen.
    3. Die Einleitung eines Reklamationsverfahrens befreit den Käufer nicht von der Pflicht, den Preis für die übergebene Ware zu bezahlen.
    4. Der Verkäufer haftet nicht für Kosten, Schäden bzw. Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem Mangel an der Ware entstanden sind.

VIII. RÜCKSTÄNDE BEI ZAHLUNGEN UND ÜBERGABE, HAFTUNG

    1. Sollte der Käufer mit der Bezahlung des gesamten Preises der übergebenen Ware bzw. eines Teiles davon in Verzug geraten, so zahlt er dem Verkäufer Zinsen in der Höhe, die im polnischen Gesetz über Zahlungsfristen bei Handelstransaktionen vom 8. März 2013 (pln. GBl. Dziennik Ustaw 2013 Pos. 403 mit Änd.) festgelegt wurde.

IX. HÖHERE GEWALT

    1. Die Vertragsparteien sind von der Haftung für Folgen einer nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht fristgerechten Vertragserfüllung entbunden, die durch Umstände der höheren Gewalt eintreten, soweit das Einwirken höherer Gewalt die Ausführung des Vertragsgegenstandes direkt unmöglich macht bzw. erschwert.
    2. Unter höherer Gewalt wird verstanden: ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis, unabhängig vom Willen der Parteien, herbeigeführt durch äußere Ursachen, dem die Parteien unter Wahrung der durch den Vertrag gebotenen Sorgfalt nicht vorbeugen können und das die Vertragserfüllung zur Gänze bzw. zum Teil unmöglich macht, wie z. B.: außergewöhnlicher Sturm, Gewitter, Schauer, Schneefall, Überschwemmung, Dürre, Feuerbrand, Erdbeben, Kriegsrecht, Ausnahmezustand, Embargo, sämtliche Kriegshandlungen, Sabotageakte, Streiks unter Ausschluss von Streiks bei den Vertragsparteien, die mindestens einige Stunden dauern, Ausschluss der Bewegungsfreiheit, falls diese für die Vertragserfüllung unentbehrlich ist, Akte öffentlicher Behörden, welche die Möglichkeit des Erwerbs von Waren bzw. Dienstleistungen, die unentbehrlich für die Vertragserfüllung sind, ausschließen bzw. wesentlich beschränken, ein äußerer Eingriff ins IT-System, der Folge einer Beeinträchtigung von Absicherungsvorkehrungen ist, und Folgen von kriminellen Handlungen Dritter.
    3. Sollte die höhere Gewalt nicht mehr einwirken, so ist die Partei, die infolge ihrer Einwirkung gezwungen war, die Erfüllung der auf ihr lastenden Pflichten zurückzuhalten, verpflichtet, die Vertragsausführung unverzüglich vorzunehmen.
    4. Keine der Parteien haftet für die Folgen von Handlungen bzw. Unterlassungen von Handlungen öffentlicher Behörden.

X. VERTRAULICHKEIT

    1. Der Käufer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit sämtlicher Vertraulichen Informationen (nachstehend bestimmt) zu wahren und unternimmt sämtliche unentbehrlichen Schritte, um die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen zu wahren. Der Ausdruck „Vertrauliche Informationen“ bedeutet sämtliche Informationen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Vertragsausführung offen gelegt bzw. in einer anderen Weise durch den Käufer eingeholt werden und sich auf die technischen bzw. Handelsunterlagen, Spezifikationen, Formeln, Zeichnungen, Pläne, auf das Know-how, Daten, Werkzeuge, Proben und deren Ergebnisse sowie Märkte, Kunden, Produkte, Verfahren, operationelle Erfahrungen, Marketingstrategien, Organisationen, Mitarbeiter, Finanzbedingungen bzw. Pläne und Geschäfte des Verkäufers, Preis und Ausführungsfristen beziehen bzw. in einer beliebigen Weise mit den vorstehend benannten Angelegenheiten im Zusammenhang stehen. Die Vertraulichkeitspflicht ist für den Käufer, seine Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Vertreter, Zulieferer und Subunternehmen verbindlich. Die Vertraulichen Informationen stellen ein Eigentum des Verkäufers dar und werden dies immer darstellen.
    2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der gesamten Zeit der Vertragsausführung und 3 Jahre lang ab Vertragserfüllung.

XI. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

    1. Etwaige Streitigkeiten werden durch das sachlich für den Sitzort des Verkäufers zuständige ordentliche Gericht entschieden.
    2. Bei sämtlichen durch diese AGB bzw. durch den Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwendung.
    3. Die Änderungen der Bestimmungen dieser AGB können zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich in schriftlicher Form vorgenommen werden.
    4. Jedesmal, wenn in diesen AGB für die Vornahme einer Handlung die schriftliche Form vorbehalten wurde, wird angenommen, dass die jeweilige Handlung zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form bedarf.
    5. Die AGB gelten ab dem 15.03.2018 bis zu ihrem Widerruf.